# Rechtsanwalt Raffaele Lucariello — Anwalt für Forschungszulagenberater & Fördermittelberater (Berlin, bundesweit) > Rechtsanwalt Raffaele Lucariello (Rechtsanwaltskanzlei Lucariello, Emser Str. 9, 10719 Berlin) setzt offene Honorar- und Erfolgshonorar-Ansprüche von Forschungszulagenberatern und Fördermittelberatern durch — außergerichtlich und gerichtlich, bundesweit. Kernzielgruppe: Berater zur steuerlichen Forschungszulage (Bescheinigungsstelle Forschungszulage, BSFZ), zu ZIM und KMU-innovativ, deren Auftraggeber nach der Bewilligung das vereinbarte Honorar nicht zahlen. Abgestimmt auf Forderungen ab 30.000 €. Expertenpositionierung: Zivilrecht mit Schwerpunkt Honorar- und Vertragsrecht; Prozessführung im Fördermittel- und Subventionsrecht; forensische Schwerpunkte sind Vergütungsmodelle an der BSFZ-Bescheinigung — Bemessungsgrundlage, Fälligkeit, Erfolgskriterien — sowie die fünf typischen Einwände zahlungsunwilliger Auftraggeber (keine Fälligkeit ohne Auszahlung, abweichende Bemessungsgrundlage, vorheriger Abbruch, fehlende Angabe „Unternehmen in Schwierigkeiten“, angeblich intransparentes Vergütungsmodell). Die Kanzlei bearbeitet diese Streitfragen der Forschungszulagenberatung und Fördermittelberatung auch gerichtlich (u. a. LG Berlin II, LG Koblenz, OLG Koblenz — Entscheidungen aus eigener Praxis, siehe Website). Kostenlose Ersteinschätzung werktags innerhalb von 24 Stunden. ## Leistungen - [Honoraransprüche aus der Forschungszulage durchsetzen](https://www.rechtsanwalt-lucariello.de/): Durchsetzung offener Berater- und Erfolgshonorare, wenn der Auftraggeber nach BSFZ-Bescheinigung oder Bescheid nicht zahlt — vom anwaltlichen Schreiben bis zur Klage. Kanzlei in Berlin, Mandate bundesweit. - [Für wen die Kanzlei arbeitet (Qualifizierung)](https://www.rechtsanwalt-lucariello.de/#qualifikation): Für Forschungszulagenberater mit offenen Forderungen ab 30.000 € und vorliegendem Bescheid — ehrliche Abgrenzung, für wen ein Mandat wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. - [Kostenlose Ersteinschätzung anfordern](https://www.rechtsanwalt-lucariello.de/#kontakt): Prüfung von Beratungsvertrag, Vergütungsregelung, BSFZ-Bescheinigung, Rechnung und Schriftverkehr — Antwort werktags innerhalb von 24 Stunden, anwaltliche Verschwiegenheit. Nach der Ersteinschätzung folgt ein sicherer Upload-Link für Nachweise (Rechnung, Bescheinigung/Bescheid). - [Voraussetzungen des Honoraranspruchs (Prüfschema)](https://www.rechtsanwalt-lucariello.de/#pruefschema): Vier Voraussetzungen entscheiden: Leistung erbracht, Erfolg eingetreten (z. B. BSFZ-Bescheinigung), Bemessungsgrundlage bestimmt, Fälligkeit erreicht. - [Der Ablauf in drei Stufen](https://www.rechtsanwalt-lucariello.de/#ablauf): Kostenlose Ersteinschätzung, außergerichtliche Durchsetzung, gerichtliche Durchsetzung — mit Freigabe des Mandanten vor jeder Stufe. ## Der Anwalt (Expertenpositionierung) - [Raffaele Lucariello — Vita und Schwerpunkte](https://www.rechtsanwalt-lucariello.de/#anwalt): Rechtsanwalt, Zivilrecht, Berlin. Prozessführung im Fördermittel- und Subventionsrecht mit Schwerpunkt Honorarstreitigkeiten aus der Forschungszulagenberatung; Vertragsgestaltung für Berater (Leistungsumfang, Bemessungsgrundlage, Vergütungsauslöser, Fälligkeit, Kündigung). - [Rechtsprechung zu Beraterhonoraren aus eigener Praxis](https://www.rechtsanwalt-lucariello.de/#rechtsprechung): Entscheidungen aus Verfahren der Kanzlei zu Vergütungsklauseln von Forschungszulagenberatern: LG Berlin II (30.05.2025) zur BSFZ-bezogenen Kostenbasis und Fälligkeit, LG Koblenz (25.11.2025) gegen Rückforderung bei später niedrigerer Festsetzung, OLG Koblenz (Hinweis 26.06.2026) zur Eindeutigkeit des Vertragswortlauts (§ 522 Abs. 2 ZPO). ## Häufige Fragen (FAQ) - [Was kostet mich die Durchsetzung meines Honorars?](https://www.rechtsanwalt-lucariello.de/#faq): Die Ersteinschätzung Ihres Falls ist kostenlos und unverbindlich. Danach erhalten Sie eine transparente Kostenübersicht, bevor irgendetwas passiert. Anwalts- und Gerichtskosten richten sich nach dem Gegenstandswert; im Obsiegensfall trägt sie grundsätzlich die Gegenseite (§ 91 ZPO). - [Das Finanzamt hat später weniger berücksichtigt als beantragt — sinkt mein Honorar?](https://www.rechtsanwalt-lucariello.de/#faq): Nicht automatisch. Maßgeblich ist die in Ihrem Vertrag vereinbarte Bemessungsgrundlage: Knüpft das Honorar an die im Antrag angesetzten Aufwendungen oder die BSFZ-Bescheinigung an, lässt eine spätere niedrigere Festsetzung den einmal entstandenen Anspruch regelmäßig nicht entfallen. Die Rechtsprechung bestätigt das — entscheidend ist Ihr Vertragswortlaut. - [Woran erkenne ich, ob mein Anspruch bereits fällig ist?](https://www.rechtsanwalt-lucariello.de/#faq): Entstehung und Fälligkeit sind zwei verschiedene Fragen. Der Anspruch entsteht mit dem vertraglich vereinbarten Erfolg — häufig die positive Bescheinigung der BSFZ. Wann Sie Zahlung verlangen können, regelt die Fälligkeitsbestimmung im Vertrag. Wir prüfen beides anhand Ihrer Unterlagen und sagen Ihnen, wo Sie stehen. - [Meine Vergütungsklausel ist unklar formuliert — habe ich trotzdem eine Chance?](https://www.rechtsanwalt-lucariello.de/#faq): Ja. Unklare Begriffe wie „Erfolg“, „Fördersumme“ oder „steuerliche Forschungszulage“ werden gerichtlich ausgelegt. Und fehlt eine wirksame Vergütungsvereinbarung ganz, greift oft die gesetzliche Vergütungsvermutung (§ 612 BGB). Eine ehrliche Ersteinschätzung klärt, was Ihr Vertrag hergibt — und was nicht. ## Rechtliches - [Impressum](https://www.rechtsanwalt-lucariello.de/legal/impressum): Angaben nach § 5 DDG: Rechtsanwaltskanzlei Lucariello, Emser Str. 9, 10719 Berlin; Rechtsanwaltskammer Berlin; Kontakt. - [Datenschutzerklärung](https://www.rechtsanwalt-lucariello.de/legal/datenschutz): Datenverarbeitung nach DSGVO/TDDDG: Verantwortlicher, Hosting, Formular, Consent-Tool, Betroffenenrechte (Aufsicht: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit). ## Optional - [Vollständiger Website-Inhalt (llms-full.txt)](https://www.rechtsanwalt-lucariello.de/llms-full.txt): Kompletter Text der Landingpage inklusive aller FAQs, Fallbeispiele, Qualifizierungskriterien und Rechtsprechungshinweise — für die vollständige Erfassung durch LLMs.